Beschreibung
Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren, zur Ermittlung der Lärmbelastung innerhalb festgelegter Gebiete. Diese Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen. Entsprechend dem Ziel der Umgebungslärmrichtlinie sollen die Kommunen in Lärmaktionsplänen Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung der Bevölkerung und zum Schutz ruhiger Gebiete festlegen. Die Lärmaktionsplanung soll die durch Lärm hervorgebrachte Belastung in Städten und Gemeinden wirksam und umfassend verringern und damit die Lebensqualität von Bürger*innen verbessern. Die fertigen Lärmaktionspläne beinhalten die vorhandenen und geplanten Lärmschutzmaßnahmen. Dabei ist die Beteiligung der Öffentlichkeit ein wesentlicher Bestandteil. Dem Aufruf des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen kommt die Stadt Blomberg auch in der 4. Runde der Lärmaktionsplanung nach. In dieser werden die Hauptverkehrsstraßen, in Blomberg die B1 und die Ostwestfalen-Straße (B252), betrachtet.
Als priorisierte Gebiete haben sich die Ortsdurchfahrt Istrup auf der Ostwestfalen-Straße sowie die B1 im Bereich Blomberg Kernstadt mittels Öffentlichkeitsbeteiligung herauskristallisiert. Zwei weitere Gebiete sind die B1 auf Höhe Forsthaus und die Ostwestfalen-Straße nördlich der Querung mit der L 758 (Windbusch).
Die Maßnahmen, welche zu einer Minderung der Lärmbelastung führen können, lassen sich in aktive und passive Maßnahmen gliedern. Zu den aktiven Maßnahmen zählen bspw. die Erneuerung der Fahrbahndecke sowie das Herabsetzen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, also alle Maßnahmen, welche dem Entstehen des Lärms entgegenwirken. Die passiven Möglichkeiten versuchen die Auswirkungen des vorhandenen Lärmes zu mindern. Hierunter fallen bspw. das Aufstellen von Lärmschutzwänden oder bessere Schallisolation von Gebäuden.
Im Rahmen der Fahrbahnsanierung der Ortsdurchfahrt in Istrup soll für den Bereich innerorts ein Splittmastixasphalt (SMA) 8 und auf der freien Strecke SMA 11 eingebaut werden um die Lärmbelastung zu reduzieren. Eine Fahrbahnsanierung der B1 im Bereich der Ortsdurchfahrt Blomberg ist aufgrund des guten Zustandes der aktuellen Fahrbahndecke aus wirtschaftlicher und nachhaltiger Betrachtung bislang nicht als sinnvoll erachtet worden. Hier ist daher eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h denkbar und praktikabel, da hierfür weder Platzressourcen noch große finanzielle Mittel nötig sind.
Zusätzliche Dokumentation
Entwurf_Lärmaktionsplanung_Blomberg_2023-2024_Runde_IV.pdf (PDF | 788 KB)