Antrags-Code: LIPPS-2023-08-120
Der Fuß-/Radweg entlang der L758 (Waldstraße/Augustdorfer Straße) von Stukenbrock über Augustdorf bis Detmold ist eine Hauptverbindung, aber superschmal und in schlechtem Zustand. Neubau nötig!
Von Stukenbrock/GT führt die L758 an der Ortschaft Augustdorf vorbei direkt nach Detmold-West. Sie ist der wichtigen Hauptverbindungen des Kreises Gütersloh und des Kreises Lippe.
Neben der sehr breit ausgebauten Fahrbahn führt auf südlicher Seite ein außergewöhnlich schmaler und baufälliger, aber benutzungspflichtiger Fuß-/Radweg für beide Richtungen. Begegnungsverkehr ist fast nicht möglich, Überholen nur, wenn man auf seitliche Sicherheitsabstände verzichten mag.
Der Fuß-/Radweg entspricht nicht mehr dem Stand den "Empfehlungen für Radverkehrsanlagen" (ERA), die in NRW verbindlich anzuwenden sind. Dort wird für einen derartigen Radweg eine Regelbreite von 3 m festgelegt (Zweirichtungsradweg mit einseitiger Führung). Da es sich um eine wichtige, weil überregionale Radverkehrsverbindung handelt, ist dieses Regelmaß hier mindestens anzuwenden. In Hinblick auf die Stärkung des Radverkehrs aus Verkehrswende- und Klimaschutzgründen sind hier größere Breiten durchaus denkbar, die für die Strecke attraktivitätssteigernd wirken würden.
An den Einmündungen von Augustdorf ist häufig nicht oder schlecht ersichtlich, dass der Fuß-/Radweg als Teil der L758 vorfahrtsberechtigt ist, und durch erhebliche Verschwenkungen und Bordsteinkanten wird die Leichtigkeit des Verkehrs erheblich gemindert. Dieser Missstand müsste ebenfalls korrigiert werden.
Die dem motorisierten Verkehr vorbehaltene Fahrbahn ist vom Fuß-/Radweg durch einen etwa 2m breiten Grünstreifen getrennt. Dieser wird häufig von Autofahrenden als Parkfläche verwendet (ordnungswidrigerweise, aber anscheinend vom Ordnungsamt Augustdorf geduldet), und weil die Breite i.d.R. nicht ausreicht und man ja nicht auf der Fahrbahn stehen möchte, stehen diese Autos häufig halb auf dem Fuß-/Radweg und vermindern die ohnehin zu geringe Breite zusätzlich. Die so generierten Engstellen lassen ein Passieren von Gegenverkehr nicht mehr zu. Diesem Problem ist nur Herr zu werden, indem das Ordnungsamt durchgreift oder Infrastrukturmaßnahmen wie Poller oder andere Barrieren auf dem Grünstreifen platziert werden.
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