Antrags-Code: LIPPS-2023-08-128
Zur Klarheit könnten Bodenwellen auf stadteinwärtsführenden Strassen den Beginn und das Ende der 30-er-Zone kennzeichnen.
Im ganzen innen liegenden Bereich gilt 30, außerhalb gilt das, was gerade angemessen ist. Das ist einfach und klar und entlastet somit alle! Möglicherweise noch eine fette 30 auf die Strasse gemalt!
In Autodeutschland darf eine Kommune nicht einfach 30 km/h festlegen, leider ein Problem der Bundespolitik... Mir wäre einheitliche 30 km/h innerorts auch lieber, als die ständigen Wechsel, wo man entweder ein Bußgeld riskiert, oder waghalsige Überholmanöver provoziert, wenn man mal nicht aufgepasst hat.