Lipps: Digitale Bürgerplattform für Ehrenamt und Partizipation

Masterplan Mobilität für den Kreis Lippe

Zurück

Mehr (echte) Fahrradstraßen in Lippe

JL JL  •  22.08.2023  •    Keine Kommentare
Fahrradstraßen in Lippe (Bestand)
Fahrradstraßen in Lippe (Bestand)


Antrags-Code: LIPPS-2023-08-141

Der Kreis Lippe möge sich dafür einsetzen, ein zusammenhängendes Netzwerk von Fahrradstraßen in Lippe zu etablieren.

Im Kreis Lippe gibt es bislang nur sehr wenige Fahrradstraßen, die für sich Insellösungen darstellen. Sie sind im Moment auch eher Alibimaßnahmen, da sie i.d.R. den Kfz-Verkehr überhaupt nicht einschränken und nicht einmal Vorfahrt gegenüber einmündenden Straßen gewährleisten (Beispiel: Detmold, Palaisstraße). Sprich: Infrastruktur fürs Fahrrad, aber hauptsächlich für die interne Statistik der Verwaltung, nicht für die Fahrradfahrer da draußen.

Dabei sind Fahrradstraßen, die es schon seit 1997 in der StVO gibt, ein effektives Mittel, dem Radverkehr eigene Räume zu geben und ihn dadurch attraktiver zu machen. Jede Fahrt, die statt mit dem Auto mit dem Rad erledigt wird, spart CO2 ein und schont das Klima. Damit das funktioniert, braucht es aber begleitende Maßnahmen, zum Beispiel Modalfilter (Pollerreihen), wie in Bielefeld in den Fahrradstraßen Rohrteichstraße und Ehlentruper Weg anschaulich demonstriert. Diese können dafür sorgen, Kfz-Durchgangsverkehr wirkungsvoll zu unterbinden und dadurch die Straße frei für Fahrräder zu machen, ohne Anliegern die Zufahrt zu versperren.

Die Empfehlungen für den Radverkehr, die in NRW bindend in der Planung sind, definieren Fahrradstraßen wie folgt:

Fahrradstraßen sind mit dem entsprechenden Verkehrszeichen beschilderte Fahrbahnen, die vor allem dem Radverkehr vorbehalten sind. Anderer Fahrzeugverkehr werden nur ausnahmsweise mit Zusatzzeichen zugelassen. Alle Fahrzeuge dürfen nicht schneller als mit einer Geschwindigkeit von 30 km/h fahren, wenn nötig, muss zugelassener Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit weiter verringern. Das Nebeneinanderfahren von Fahrrädern ist grundsätzlich zulässig. Fahrradstraßen sind aufgrund dieser Verkehrsqualitäten insbesondere für Hauptverbindungen des Radverkehrs bzw. bei hohem Radverkehrsaufkommen geeignet. Sie machen Hauptverbindungen im Erschließungsstraßennetz sichtbar und begünstigen eine Bündelung des Radverkehrs. Ein besonders gleichmäßiger Verkehrsfluss und eine hohe Reisegeschwindigkeit für den Radverkehr wird erreicht, wenn die Fahrradstraße gegenüber einmündenden Straßen Vorfahrt bekommt. Dann sind gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen, die die Geschwindigkeiten des Kraftfahrzeugverkehrs im Zuge der Fahrradstraßen wirksam dämpfen können. (ERA2010, sprachlich etwas glattgezogen)

Der Kreis Lippe möge sich dafür einsetzen, dass Fahrradstraßen in den lippischen Städten und Gemeinden, aber auch überregional etabliert werden, sodass ein zu erschaffendes lippisches Fahrradstraßennetz das Radfahren deutlich in seiner Attraktivität hebe.

Sie müssen sich anmelden oder registrieren, um einen Kommentar zu hinterlassen.