Antrags-Code: LIPPS-2023-08-198
Unklare Fahradduldungen sind behördlicherseits zu beenden.
Fahradduldungen werden in den Gemeinden (z.B. Schlangen) häufig durch eine besondere (etwa rot statt grau) Kennzeichnung auf den Bürgersteigen ermöglicht. Diese Kennzeichnung führt dazu, dass immer mehr erwachsene Radfahrer beliebige Bürgersteige und mehr oder weniger gekennzeichnete Flächen auch in Gegenrichtung zum Radfahren nutzen. Immer häufiger erleben wir gefährliche Situationen auf den Wegen, an Einfahrten oder Überquerungen von Straßen oder in Bereichen von Geschäften in denen der Bereich des Bürgersteiges verbreitert oder mit viel Publikumsverkehr besonders eng sind. Insbesondere die Rechtfertigungsmöglichkeiten, die sich durch diese unklaren Pflasterungen ergeben, schaffen implizite Regeln, die kaum von Regellosigkeit unterscheidbar sind. Fahrradwege und wenn gar nicht anders möglich (etwa für eine Übergangszeit) auch Fahradduldungen sind durch Hinweisschilder und Kontrollen zu begleiten. Im Übrigen sind die Fahrräder besser auf der Straße aufgehoben, so dass für sie alle Straßenverkehrsregeln erkennbar gelten. Unklare Kennzeichnungen und Duldungen sind behördlicherseits so zu beenden, dass ein Befahren der Bürgersteige nicht mehr akzeptiert wird.
Wir sind gerne bereit, an verschiedenen Stellen in Schlangen das Gefahrenpotential aufzuzeigen.
Mit freundlichen Grüßen
Sylvia Ostmann & Dr. Bernd Fiege
Siehe auch https://www.lippe-mitgestalten.de/legislation/processes/4/proposals/134-sperrung-des-neuen-fussgangeruberwegs-aufheben und meinen Kommentar dort.