Antrags-Code: LIPPS-2023-08-202
Wiederholt scheitern sinnvolle Maßnahmen an der Frage der Zuständigkeiten, bzw. werden hin und her geschoben. Deshalb sollte der Kreis Lippe zumindest die Vorplanung übernehmen.
Manche Maßnahmen im Radverkehrsnetz sind sinnvoll oder gar erforderlich, scheitern aber schon zu Beginn an der Frage der Zuständigkeit. Diese ergibt sich manchmal auch erst im weiteren Planungsverlauf. Dabei ist es Radfahrenden egal wer zuständig für einen fehlenden oder in schlechtem Zustand befindlichen Radweg ist. Da der Kreis Lippe sich zum Ziel gesetzt hat, die Mobilitätswende voranzutreiben und er zugleich Sachwalter eines kreisweiten Radnetzes ist, sollten von hier zumindest die Vorplanungen betrieben werden, die dann ggfs. von weiteren Akteuren fortgeführt werden müssen.
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