Antrags-Code: LIPPS-2023-08-205
Es muss dafür gesorgt werden, dass gerade Straßen.NRW als Baulastträger der Bundes- und Landesstraßen verstärkt seinen Pflichten hinsichtlich Unterhaltung und Neubau (z. B. Lückenschluss) nachkommt.
Das Radnetz OWL hat gezeigt, dass die meisten Defizite an Bundes- und Landesstraßen bestehen. Es hilft nichts, wenn die Kommunen fehlende Netzelemente in ihrer Zuständigkeit ergänzen, Radwege ordentlich unterhalten und auch die übrige Infrastruktur für den Radverkehr vorhalten, wenn dazwischen ständig miserable oder fehlende Radverkehrsanlagen in der Zuständigkeit von Str.NRW die Freude am Radeln vermiesen. Die Landesbehörde muss personell und finanziell in die Lage versetzt werden, ihren Verpflichtungen in Bezug auf den Radverkehr ebenso selbstverständlich nachzukommen wie dies seit Jahr und Tag beim Autoverkehr geschieht. Vor allem aber muss der Radverkehr von den Beteiligten als vollwertige Verkehrsart akzeptiert und behandelt werden, um die bestehenden Rückstände so schnell wie möglich aufzuholen.
Radwege müssen genauso durchgängig und Kreuzungsfrei geplant werden wie Strassen - heute gibt es eine klare Priorität auf einen durchgängigen Autoverkehr. Zudem darf kein Radweg schlechter in der Oberflächenqualität sein, als die Straße. Zum dritten muss Strassen-NRW auch Radwege bauen dürfen + wollen, die nicht an eine bestehende Straße für Autos gekoppelt sind, die Strassen.NRW unterhält. Diese zwangshafte Kopplung zielt rein auf den Autoverkehr und nicht auf die Bedürfnisse eines landesweiten Fahrradnetzes.
Den Anteil des Radverkehrs auf die gewünschten 25% zu erhöhen wird nur gelingen, wenn auch der Weg zur Arbeit mit dem Rad zurückgelegt werden kann. Dazu gehören Radverkehrsanlagen auf den Verbindungsstrecken zwischen den Ortschaften, möglichst auf direktem Weg, denn die Arbeitsstelle liegt häufig nicht am Wohnort. Viele Arbeitnehmer pendeln so zwischen Lemgo und Blomberg, mit dem Rad auf der Ostwestfalenstrasse kaum zumutbar, weil Radverkehrsanlagen fehlen zwischen Voßheide und Grossenmarpe.